Was ist eine IGeL-Leistung?

JAutor: JK
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) erklärt: Kosten, Nutzen und Erstattung von IGeL-Leistungen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum Systemvergleich von PKV und GKV und ersetzt keine individuelle Beratung.

IGeL: Ihr Leitfaden zu Kosten & Erstattung in GKV und PKV

Das deutsche Gesundheitssystem garantiert eine umfassende medizinische Grundversorgung. Doch in der Arztpraxis werden Patienten häufig Leistungen angeboten, die ihre Krankenkasse nicht standardmäßig übernimmt. Hierbei handelt es sich um Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL.

Dieser Leitfaden erklärt, was IGeL genau sind, beleuchtet die fundamentalen Unterschiede in der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) und gibt Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe an die Hand.

Was genau sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Um das Konzept der IGeL zu verstehen, ist ein Blick auf die beiden Säulen des deutschen Gesundheitssystems unerlässlich:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Sie funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) definiert und müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen – sie müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Der GKV-Leistungskatalog ist für alle Versicherten bindend.

  • Private Krankenversicherung (PKV): Sie basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Der Leistungsumfang wird individuell im Versicherungstarif festgelegt und ist vertraglich garantiert. Die Beiträge richten sich nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Genau in der Lücke zwischen der GKV-Standardversorgung und individuellen Patientenwünschen sind IGeL angesiedelt. Es sind medizinische, diagnostische oder präventive Leistungen, die nicht Teil des GKV-Leistungskatalogs sind. GKV-Versicherte müssen diese daher privat bezahlen, wenn sie sie in Anspruch nehmen. In der PKV gibt es den Begriff „IGeL“ formell nicht; hier wird lediglich zwischen tariflich versicherten und nicht versicherten Leistungen unterschieden.

Typische IGeL-Leistungen: Von Vorsorge bis Komfort

IGeL-Angebote umfassen oft Vorsorge- oder Serviceleistungen, deren medizinischer Nutzen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als nicht zwingend notwendig eingestuft wurde oder noch nicht abschließend positiv bewertet ist. Hier sind gängige Beispiele:

  • Erweiterte Vorsorge:

    • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft

    • Glaukom-Früherkennung (Messung des Augeninnendrucks)

    • Spezielle Bluttests zur Krebsfrüherkennung (z.B. PSA-Test für Prostatakrebs)

  • Sehhilfen und Augenkorrekturen:

    • Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene (außer bei schweren Sehbeeinträchtigungen)

    • Augenlaser-Behandlungen wie LASIK

  • Zahnmedizin:

    • Professionelle Zahnreinigung

    • Hochwertiger Zahnersatz, z.B. Implantate statt der Regelversorgung (Brücke)

  • Alternative Heilmethoden:

    • Osteopathie oder Akupunktur (außerhalb der GKV-anerkannten Indikationen)

    • Behandlungen durch Heilpraktiker

  • Komfort- und Serviceleistungen:

    • Ärztliche Atteste für Sportvereine oder Reisen

    • Reiseimpfberatungen

Kostenübernahme bei IGeL: GKV vs. PKV im direkten Vergleich

Die Handhabung von Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs unterscheidet sich zwischen den beiden Systemen grundlegend.

Situation für GKV-Versicherte

Für gesetzlich Versicherte gilt: IGeL-Leistungen müssen vollständig selbst bezahlt werden. Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor der Behandlung umfassend über die anfallenden Kosten aufzuklären und einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit Ihnen abzuschließen.

Wichtig: Dies ist nicht mit den gesetzlichen Zuzahlungen zu verwechseln. Zuzahlungen (z. B. für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte) fallen für Leistungen innerhalb des GKV-Katalogs an und sind gesetzlich auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens (1 % für chronisch Kranke) begrenzt.

Eine private Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um gezielt Versorgungslücken bei IGeL zu schließen, die Ihnen persönlich wichtig sind (z.B. für Zahnersatz, Brillen oder Heilpraktiker).

Situation für PKV-Versicherte

Ob eine Leistung, die in der GKV als IGeL gilt, von der PKV erstattet wird, hängt ausschließlich vom gewählten Tarif ab. Ein PKV-Vertrag definiert den Leistungsumfang präzise. Viele der oben genannten IGeL können – je nach Tarif – vollständig oder teilweise erstattet werden.

  • Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten vom Arzt eine Rechnung und reichen diese bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen die Kosten gemäß Ihrem Tarif erstattet.

  • Beitragsrückerstattung (BRE): Viele Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn Sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen. Dies schafft einen Anreiz, kleinere Rechnungen (die als IGeL gelten könnten) selbst zu tragen, um eine hohe Rückerstattung zu sichern.

[Bild: Infografik zum Vergleich der IGeL-Kostenübernahme bei GKV und PKV]alt="Vergleichsgrafik, die zeigt, wie IGeL-Leistungen in der GKV und PKV gehandhabt werden"

Entscheidungshilfe: Wann sind IGeL für Sie sinnvoll?

Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL sollte immer gut informiert getroffen werden.

Für GKV-Versicherte:

  1. Nutzen hinterfragen: Informieren Sie sich über den medizinischen Nutzen, z.B. beim unabhängigen "IGeL-Monitor" des Medizinischen Dienstes.

  2. Alternativen prüfen: Fragen Sie Ihren Arzt, ob eine vergleichbare Behandlung existiert, die von der GKV übernommen wird.

  3. Zusatzversicherung erwägen: Wenn Ihnen bestimmte Leistungen wichtig sind, prüfen Sie den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Für PKV-Versicherte (und Wechselinteressierte):

  1. Tarifdetails genau prüfen: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass "privat versichert" automatisch "alles abgedeckt" bedeutet. Der Leistungsumfang variiert stark.

  2. Kosten und Nutzen abwägen: Ein umfassenderer Tarif ist teurer. Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen einen höheren Beitrag wert sind und führen Sie einen Tarifvergleich durch.

Fazit

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind privat zu zahlende Leistungen für GKV-Versicherte, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In der PKV entscheidet hingegen allein der gewählte Tarif über die Kostenerstattung. Eine bewusste Entscheidung, die auf einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen, Notwendigkeit und Kosten basiert, ist für Versicherte beider Systeme der Schlüssel zur optimalen Gesundheitsversorgung.

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