Allgemeine Orientierung zum PKV/GKV-Vergleich – ersetzt keine individuelle Versicherungs‑, Steuer‑ oder Rechtsberatung.
Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV gesetzlich ausgeschlossen (§6 Abs. 3a SGB V) — unabhängig von Einkommen oder Beschäftigungsstatus.
Ab 67 basieren GKV-Beiträge auf der Rente statt dem Gehalt — daher der deutliche Rückgang. Die Beitragsinflation (aktuell 3.8%) können Sie unter „Detaillierte Einstellungen" anpassen. PKV-Beiträge im Alter hängen von Faktoren ab, die nicht vollständig vorhersagbar sind.
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